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Rehabilitationstechniken
Beratung, Verkauf und Schulungen



 Unseren aktuellen Produkte finden  Sie in unserem Hilfsmittelkatalog.

 

Bildschirmlesegeräte werden von Ihrem Augenarzt verordnet

Diese Geräte sind nach §33 SGB V des Sozialgesetzbuches als Hilfsmittel anerkannt und werden Ihnen nach einer augenärztlichen Verordnung leihweise und kostenlos, für die Dauer der Notwendigkeit, von Ihrer Krankenkasse zur Verfügung gestellt.

Für Sie entstehen keine Kosten!

 

  • Beratung von Betroffenen und Angehörigen

  • Auswahl und Erprobung von geeigneten Hilfsmitteln

  • Einweisung der benötigten Hilfsmittel

  • Schulungen für Betroffene und Angehörige

  • Unterstützung bei der Erstellung von Gutachten

  • Unterstützung bei Anträgen für die Kostenübernahme bei   Krankenkassen